Regierung in Dänemark

Daenemark

Im nördlichen Europa, zwischen Mitteleuropa und der skandinavischen Halbinsel, liegt mit einer Fläche von circa 43.000 km² das Königreich Dänemark.

Verfassung und Parlament

Seit der Verfassung vom 05.06.1953 ist das Königreich Dänemark eine parlamentarisch-demokratische Monarchie. Demnach bezieht es sich auf die Verfassung von 1849, in welcher der Absolutismus abgeschafft und das Parlament mit zwei Kammern eingeführt wurde. Das lediglich repräsentative Staatsoberhaupt ist der König beziehungsweise die Königin. Aktuell handelt es sich hierbei um die Königin Margrethe II, die den Staat als derzeitiges Staatsoberhaupt repräsentativ vertritt. Im Zuge der Reform von 1953 wurde die zweite Kammer, das Landsting, abgeschafft, und das Parlament zu einem Einkammer-System umfunktioniert. Das Folketing, die einzige Parlamentskammer, zählt 179 Volksvertreter, welche alle vier Jahre gewählt werden. Jeweils zwei der 179 Abgeordneten vertreten hierbei die zu Dänemark gehörenden Färöer-Inseln und Grönland.

Das Folketing der Dänemark Regierung unterliegt der staatlichen Aufgabe der gesetzgebenden Gewalt. Dabei ist zu beachten, dass Gesetze nur durch den gemeinsamen Beschluss von Parlament und Königin erlassen werden können. Dies gilt ebenso bei Staatsentscheidungen jeglicher Art, wie zum Beispiel Kriegserklärungen oder Friedensabkommen. Alle vier Jahre können die Dänen, sofern sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, sowohl von ihrem aktiven als auch passiven Wahlrecht Gebrauch machen und durch die Verhältniswahl die neuen Abgeordneten des Parlaments mitbestimmen.

In den 273 Kommunen Dänemarks gibt es direkt gewählte Kreistage und Kommunalvertretungen. Dabei verfügen die Färöer-Inseln und Grönland über eine weitestgehende Selbstverwaltung mit eigenem Parlament.

Die Dänemark Regierung

Die Exekutive ist die ausführende Gewalt und ist theoretisch Aufgabe der Königin, in der Praxis jedoch ist es in Dänemark Aufgabe des Parlaments, welches dem Regierungschef unterstellt ist. Die Spitze der dänischen Regierung mit dem Titel des Staatsministers bildet der Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen. Der Regierungschef wird zwar von der Königin ernannt, muss jedoch zuvor die mehrheitliche Unterstützung des Parlaments haben.

Seit dem 20. November 2001 bildete Anders Fogh Rasmussen mit der Konservativen Volkspartei und der rechtsliberalen Partei Venstre eine Minderheitsregierung, die zwar von der Dänischen Volkspartei unterstützt wird, jedoch nicht selbst in der Regierung vertreten ist. Seit 2009 wechselte die Leitung der Regierung zu Lars Løkke Rasmussen.